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Katja Mast MdB

Person Katja Mast

Einkommen

Über die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetendiäten lässt sich trefflich streiten. Viele empfinden die Bezahlung der Parlamentarier als zu hoch. Einigen ist sie zu niedrig. Allen gemeinsam ist jedoch der Wunsch nach mehr Transparenz bei den Abgeordnetenbezügen. Deswegen habe ich mich entschieden alles offen zu legen. Hier finden Sie Informationen im Einzelnen über meine Einkünfte und Leistungen, die ich als Bundestagsabgeordnete in Anspruch nehme.

Kurze Übersicht: Gesamteinkommen

Als Mitglied des Deutschen Bundestages erhalte ich eine Diät in Höhe von 10.083,47 Euro brutto monatlich. (Stand: 01.07.2019) Dieser Betrag wird voll versteuert. 

Darüber hinaus erhalte ich für meine Funktion als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion eine seitens der Fraktion festgelegete, steuerpflichte Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.537,56 € pro Monat. (Stand: 01.07.2019)

Ich gehe keiner Nebentätigkeit nach und verfüge über keine weiteren Einkünfte. 

Informationen zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages finden Sie auch auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.

Abgeordnetenentschädigung (steuerpflichtig, monatlich): 10.083,47 €

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es gibt weder ein 13. Monatsgehalt noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. das „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. (Stand: 01.07.2019)

Aufwandsentschädigung als stellvertretenden Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion (steuerpflichtig, monatlich): 4.537,56 € 

Durch meine Wahl zur stellvertrtenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion erhalte ich neben meiner regulären Abgeordentendiät eine von der Fraktion gewährte steuerpflichtige Aufwandsentschädiung für die Wahrnehmung dieser Funktion. (Stand: 01.07.2019)

Kostenpauschale (steuerfrei, monatlich) 4.418,09 €

Aus der Kostenpauschale werden z.B. die Zweitwohnung in Berlin, Portokosten der Büros, Miete und Büromaterialien für das Bürgerbüro, politische Veranstaltungen, Benzinkosten für Fahrten zu Terminen im Wahlkreis etc. finanziert. Die Kostenpauschale wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Bundestagsabgeordnete können keine „Werbungskosten“ steuerlich absetzen. (Stand: 01.01.2019)

Erstattung der Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeiter_innen (monatlich) 22.201 €

Diese Personalkosten sind an die Beschäftigung von Mitarbeiter_innen gebunden. Beträge, die der Abgeordnete nicht für sein Personal ausgibt, verfallen. Der Abgeordnete kann sie nicht für sich nutzen oder anders verwenden. (Stand: 01.04.2019)

Sachleistungen

Sachleistungen ergeben sich für Kosten der Büros, z.B. Büromaterial, Telegramme, Fax-, Telefon- und Internetkosten im Wahlkreis, eigene Handykosten, Homepage, Computermaterial (jährlich). Diese Sachleistungen werden genau abgerechnet und können nicht anderweitig verwendet werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen. Computer, Anrufbeantworter und Telefone (auch für das Bürgerbüro) sowie Video, Fernseher (in Berlin) und Diktiergeräte werden vom Bundestag gestellt. Die Portokosten in Berlin und im Wahlkreis sowie die Miete für das Bürgerbüro trägt jeder Abgeordnete selbst (aus seiner Kostenpauschale).

Nebentätigkeiten

– bezahlt oder unbezahlt – sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um möglich Interessenverknüpfungen offen zu legen. Ich gehe wie oben bereits erwähnt keiner Nebentätigkeit nach und verfüge über keine weiteren Einkünfte. 

Altersentschädigung

Anspruch auf Altersentschädigung haben Abgeordnete erst, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (ab 2012 bis 2029 stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr) und mindestens ein Jahr dem Bundestag angehörten. Wer früher ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder lässt sich die entsprechende Summe auszahlen. Die Höhe der Altersentschädigung bemisst sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Steigerungssatz beträgt für jedes Jahr Mitgliedschaft (bis zum 27. Jahr der Mitgliedschaft) 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung. Diese ist voll zu versteuern, andere Bezüge aus öffentlichen Kassen werden angerechnet.

Übergangsgeld nach dem Ausscheiden

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, insgesamt längstens für 18 Monate (steuerpflichtig). Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.

Beseitigung der Mehrfachversorgung

Mit dem 21. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 die Mehrfachbezüge von Abgeordneten in größerem Umfang beschränkt: Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre, die aus der Bundesregierung ausscheiden, aber weiterhin als Abgeordnete tätig bleiben, erhalten künftig nur für einen Monat Übergangsgeld neben der Abgeordnetenentschädigung und nicht wie früher – je nach Dauer der Regierungszugehörigkeit – für sechs Monate bis zu drei Jahren. Seit der 15. Wahlperiode (2002-2005) werden alle aus öffentlichen Kassen bezogenen Versorgungsbezüge zu 80 % auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Wer künftig z.B. eine Versorgung aus einer früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister erhält, darf hiervon neben der Abgeordnetenentschädigung nur 20 % behalten.

 

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